Projekt bundeseinheitlicher Insulinplan

BIP-BeispielEin bundeseinheitlicher Insulinplan (BIP) sollte klar strukturiert, alltagstauglich und medizinisch eindeutig sein, damit Patienten sicher damit umgehen können und Behandler ihn effizient erstellen, aktualisieren und dokumentieren können.

Sie können den ersten Entwurf für die Spezifikation des BIP hier herunterladen.

Es ist auch schon ein Programm zur Erstellung eines BIP verfügbar. Sie können es als Desktop-Version in Ihrem Chrome-basierten Browser selbst testen (Safari und Firefox noch nicht geprüft).

 
 

Für Patienten steht Verständlichkeit und Sicherheit im Vordergrund. Wichtige Anforderungen sind:

  • Übersichtlichkeit & Verständlichkeit
  • einfache, klare Struktur, die auch ohne medizinische Vorkenntnisse verständlich ist.
  • gut lesbare Darstellung (Schriftgröße, Kontrast, ggf. Piktogramme)
  • alltagstaugliches Format (z.B. A4-Ausdruck, digitale Version auf Smartphone oder ePA).
  • Große, gut lesbare Schrift, klare Trennung der Abschnitte.
  • Eindeutige Begriffe statt Fachjargon (Mahlzeiten-Insulin statt Bolus-Insulin).
  • klare Angabe von Mahlzeiten-Insulin und Langzeit-Insulin, inklusive Präparate-Name, Dosierung und Injektionszeiten.

Ärzte, Diabetologische Fachkräfte und Pflege benötigen einen Plan, der medizinisch präzise und effizient zu erstellen und zu editieren ist. Notwendig sind:

  • Standardisierte Struktur und einheitliches Layout (ähnlich dem bundeseinheitlichen Medikationsplan), damit alle Leistungserbringer ihn schnell verstehen und aktualisieren können.
  • Pflichtfelder für Patientendaten, verantwortliche Praxis, Insulinpräparate, Dosierschemata und Hinweisen.
  • Einlesbarkeit eines vorhandenen BIP über einen Datamatrix-Code (ähnlich dem bundeseinheitlichen Medikationsplan), Editierbarkeit Ausgabe / Speicherung des geänderten BIP

Für die Praxisorganisation wichtig:

  • Digitale Erstellbarkeit mit Schnittstelle zu Praxissoftware und elektronischer Patientenakte, um Doppelarbeit zu vermeiden und Daten aus der Dokumentation übernehmen zu können.
  • Eindeutige Versions- und Aktualisierungslogik (Datum, verantwortliche Person), damit jederzeit klar ist, welche Fassung gilt.

Der Plan muss in verschiedene Versorgungssettings integrierbar sein (Hausarztpraxis, Diabetologie, Pflegeheim, ambulanter Pflegedienst, Krankenhäuser). Dafür sind nötig:

  • Klare Vorgaben zu einzuhaltenden Zeitfenstern für Messung, Injektion und Nahrungsaufnahme, damit Patienten und Pflegekräfte den Plan zuverlässig umsetzen können.

Zur Qualitätssicherung sollte ein bundeseinheitlicher Plan

  • leitlinienbasierte Therapieziele (z.B. individuell vereinbarte Glukoseziele) abbilden.
  • regelmäßige ärztliche Kontrollen und Anpassungen (z.B. in festgelegten Intervallen oder bei bestimmten Ereignissen) vorsehen und dokumentierbar machen.

Technische Anforderungen falls der Plan digital geführt wird (z. B. App, PDF, Webseite):
Für Patienten

  • Offline verfügbar
  • Änderungen nur durch Behandler freigegeben
  • Exportierbar (PDF, Ausdruck)

Für Ersteller

  • DSGVO-konforme Speicherung
  • Manipulationssicherheit
  • Versionshistorie